STRAF- UND STRAFVERFAHRENSRECHT
BETÄUBUNGSMITTEL- UND KAPITALSTRAFRECHT
VERKEHRSSTRAF- UND ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT
HAFTSACHEN
JUGENDSTRAFRECHT
OPFERSCHUTZ UND NEBENKLAGEN
PFLICHTVERTEIDIGUNGEN
Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht in Witten. Allerdings bin ich als Strafverteidigerin auch bundesweit tätig.
Gerade im Kontakt mit Strafverfolgungsbehörden (Polizei/Staatsanwaltschaft) ist es wichtig, als Beschuldigte/r von Anfang an richtig zu agieren und seine Rechte zu kennen.
Ein elementares Recht ist das Aussageverweigerungsrecht gegenüber der Polizei, sowie das Recht auf die Hinzuziehung eines Verteidigers auch schon vor einer Vernehmung.
Daher sollten Sie Ihre Rechte nutzen und sich rechtzeitig von mir beraten lassen. Neben der Strafverteidigung vertrete ich Sie auch auf dem Gebiet des Verkehrsrechts.
Außerhalb meiner Bürozeiten erreichen Sie mich unter der folgenden Notrufnummer:
0162 1088519
Da Ermittlungsbehörden sich selten an feste Bürozeiten halten, kann es auch an Wochenenden oder Feiertagen zu Festnahmen oder Hausdurchsuchungen kommen und Sie benötigen den Rat eines Strafverteidigers, haben Gerichte und Anwaltvereine Notdienste eingerichtet. Dort erreichen Sie dann einen Strafverteidiger für den zuständigen Landgerichtsbezirk.
Natürlich können Sie auch mich außerhalb meiner Bürozeiten unter der folgenden Notrufnummer erreichen: 0162 1088519
Diese Notfallnummer steht Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Als Opferanwältin unterstütze ich Sie bei der Erstattung einer Strafanzeige, dem Umgang mit Ermittlungsbehörden, wie z.B. Vernehmungen bei der Polizei, der Kontaktvermittlung zu Hilfsorganisationen wie dem Weißen Ring. Ich vertrete Ihre Interessen auch vor Gericht, indem ich Sie in der Hauptverhandlung bis zur Urteilsverkündung begleite.
Außerdem unterstütze ich Angehörige eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten, die ebenfalls Anspruch auf anwaltliche Vertretung im Rahmen der Nebenklage haben. Der Anschluss als Nebenkläger kann in bestimmten Fällen bereits vor Anklageerhebung erfolgen, so dass eine frühzeitige Kontaktaufnahme wichtig ist.
Da mir aus meiner Tätigkeit als Strafverteidigerin die Vorgehensweisen beider Seiten der Verfahrensbeteiligten (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und Verteidiger) geläufig sind, kann ich hier adäquat agieren und reagieren.
Das Verkehrsrecht beinhaltet die zivilrechtliche Schadensabwicklung von Verkehrsunfällen, aber auch Bereiche des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Bereits zum Zeitpunkt der Zusendung eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides ist es wichtig, frühzeitig einen kompetenten Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Insbesondere, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann Ihnen die rechtzeitige Hinzuziehung eines Anwalts viel Ärger mit den Verwaltungsbehörden und der Staatsanwaltschaft ersparen.
"Ohne meinen Anwalt sage ich nichts" kann in einer nachfolgenden gerichtlichen Auseinandersetzung durchaus große Bedeutung erlangen. Dies gilt sowohl für das Strafverfahren, als auch im Verkehrsrecht.